Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen A. Sebastian Damati, geschäftlich tätig unter der Firma „secondboard – IT Solution & Service" (nachfolgend „secondboard" oder „Verkäufer"), Guidelplatz 1, 50259 Pulheim, und seinen Kunden.

(2) secondboard verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verkäufe an Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Gegenstand dieser AGB und finden nicht statt.

(3) Diesen AGB entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn secondboard ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch secondboard in Textform.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden — insbesondere Inhalt eines konkreten Angebots, einer Auftragsbestätigung oder einer Nebenabrede — haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Im Sinne dieser AGB bedeutet:

  • „Refurbished": Ein gebrauchtes Gerät, das von secondboard in einem definierten Aufbereitungsprozess geprüft, funktionsgereinigt und einem Funktionscheck unterzogen wurde. Die Beschaffenheit ist in § 6 beschrieben.
  • „Textform": Erklärungen in Textform im Sinne des § 126b BGB; dazu zählen E-Mail und elektronische Dokumente.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen durch secondboard auf der Website, in Katalogen oder vergleichbaren allgemeinen Darstellungen stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufgesuchs durch den Kunden.

(2) Individuelle, von secondboard in Textform unterbreitete Angebote sind verbindlich; ihre Bindefrist beträgt vier Wochen ab Angebotsdatum, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.

(3) Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Bei Bestellungen ohne vorausgegangenes Angebot durch secondboard kommt der Vertrag durch Auftragsbestätigung von secondboard in Textform, durch Übersendung der Ware oder durch Rechnungsstellung zustande.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders ausgewiesen – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist secondboard berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Unberührt bleibt die Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum von secondboard (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt secondboard bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. secondboard nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung neben secondboard ermächtigt. secondboard verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – hat der Kunde secondboard unverzüglich in Textform zu informieren.

(4) secondboard verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt secondboard.


§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet secondboard einen Versendungskauf gemäß § 447 BGB. Leistungsort bleibt der Versandort von secondboard auch dann, wenn secondboard die Anlieferung organisiert. Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als zusätzlicher Service eine Anlieferung „frei Bordsteinkante" ausgewiesen ist, organisiert secondboard die Anfahrt zur Bordsteinkante des vereinbarten Lieferorts; diese Anlieferung ist eine zusätzliche Transportorganisation und nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungserfolgs. Einbringung in das Gebäude, Transport innerhalb des Gebäudes sowie Aufstellung sind nicht Bestandteil dieser Leistung. Der Gefahrübergang nach Absatz 5 bleibt davon unberührt.

(2) Eine Aufstellung, Montage, Installation oder Inbetriebnahme der gelieferten Ware ist nicht geschuldet. Solche Leistungen werden ausschließlich auf gesonderte Vereinbarung in Textform und gegen separate Vergütung erbracht. Soweit eine Montage oder Aufstellung gesondert vereinbart wird, trägt der Kunde in jedem Fall die Verantwortung für die Tragfähigkeit der vorgesehenen Wand- oder Aufstellungsfläche, für die baulichen und elektrischen Voraussetzungen am Aufstellungsort sowie für die Einhaltung etwaiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

(3) Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Schätzungen. Verbindliche Liefertermine sind als solche in Textform zu kennzeichnen.

(4) secondboard ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden zumutbar.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob als zusätzlicher Service eine Anfahrt frei Bordsteinkante ausgewiesen ist.

(6) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder scheitert die Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen (insbesondere fehlende Erreichbarkeit, fehlende Zufahrt, kurzfristige Terminabsage), trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager-, Stand- und erneute Transportkosten. Pauschalierte Beträge werden auf Verlangen nachgewiesen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(7) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von secondboard – insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien sowie nicht zu vertretende Ausfälle von Vorlieferanten – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses zuzüglich angemessener Anlaufzeit. secondboard zeigt das Hindernis dem Kunden unverzüglich in Textform an. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit secondboard das Hindernis nicht zu vertreten hat.

(8) Offensichtliche Transportschäden hat der Kunde unmittelbar bei Anlieferung gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Die Wahrnehmung dieser Obliegenheit ist nicht Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Mängelrechte; sie dient der Beweissicherung gegenüber dem Transportversicherer.


§ 6 Beschaffenheit der Ware (Refurbished-Standard)

(1) Die von secondboard gelieferten Geräte sind, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, refurbished. Sie werden nicht als neu, sondern als gebrauchte, aufbereitete Ware verkauft.

(2) Die vereinbarte Beschaffenheit refurbished bei secondboard umfasst:

  • a) Geprüft: Das Gerät wurde technisch geprüft und ist voll funktionsfähig im Sinne seiner ursprünglichen Spezifikation.
  • b) Funktionsgereinigt: Das Gerät wurde innen und außen gereinigt; produktionsbedingte oder gebrauchsbedingte Verschmutzungen wurden entfernt.
  • c) Funktionscheck: Sämtliche Hauptfunktionen wurden einzeln getestet und protokolliert.
  • d) Bei Geräten mit Display: Es gilt als vereinbarte Beschaffenheit, sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, dass bei der Funktionsprüfung keine dauerhaft fehlerhaft leuchtenden oder dunklen Pixel oder Subpixel festgestellt wurden (entsprechend Pixelfehlerklasse I nach ISO 9241-307). Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB wird hierdurch nicht übernommen.
  • e) CE-Kennzeichnung: Geliefert werden ausschließlich Geräte mit CE-Kennzeichnung.
  • f) Umfang des Aufbereitungsprozesses: Eine vollständige Zerlegung des Geräts oder ein vorsorglicher Austausch sämtlicher Verschleißteile ist nicht Bestandteil des Refurbished-Prozesses.

(3) Übliche, der Gebrauchsdauer angemessene optische Spuren (z. B. leichte Kratzer am Gehäuse, geringe Abnutzungserscheinungen an Bedienelementen) stellen keinen Mangel im Sinne dieser AGB dar, sofern sie die Funktionsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen.

(4) Soweit secondboard im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer dem Vertrag beigefügten Produktbeschreibung weitere oder abweichende Beschaffenheitsangaben macht, gehen diese der allgemeinen Beschreibung in Absatz 2 vor. Produktbilder dienen der Veranschaulichung; bei refurbished Geräten können die tatsächlich gelieferten Stücke aufgrund unterschiedlicher Gerätegenerationen oder Aufbereitungszustände geringfügig vom Bild abweichen.

(5) Zubehör (insbesondere Fernbedienungen, Netzkabel, Stylus, Adapter, Montagezubehör) gehört nur dann zum Lieferumfang, wenn es im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist.


§ 7 Gewährleistung

(1) Für Mängel der gelieferten Ware leistet secondboard im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe dieser Bestimmungen Gewähr.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchter Ware zwölf Monate ab Ablieferung. Die Verkürzung nach Satz 1 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegener Mängel, Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind:

  • a) Verschleißteile insoweit, als der Defekt auf normaler, nutzungsbedingter Abnutzung nach Gefahrübergang beruht. Hierzu zählen — abhängig vom konkreten Produkt — insbesondere: Akkus und sonstige Energiespeicher, CMOS-Batterien, Touch-Pen-Spitzen und vergleichbare Eingabeelemente, Bedienelemente (Tasten, Schalter, Räder) bei lebensdauerbedingter Abnutzung, Kabel und Steckverbinder, Netzteile bei lebensdauerbedingter Abnutzung, Lüfter, Festplatten und sonstige Speichermedien einschließlich SSDs nach Erreichen ihrer herstellerspezifizierten Lebensdauer oder ihrer spezifizierten Total Bytes Written (TBW), Beleuchtungskomponenten nach Erreichen ihrer durchschnittlichen Lebensdauer, Fernbedienungen und deren Batterien bei lebensdauerbedingter Abnutzung, Standfuß-Rollen und vergleichbare bewegliche Halterungsteile sowie sonstige Bauteile mit funktionsbedingtem Verschleiß. Unberührt bleiben Mängelrechte wegen Defekten an Verschleißteilen, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen.
  • b) Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, mechanischer Beschädigung nach Übergabe, Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte oder dem Einsatz nicht freigegebener Verbrauchsmaterialien beruhen.
  • c) Schäden durch höhere Gewalt, Blitzschlag, Überspannung, Feuchtigkeit, sofern nicht vom Verkäufer zu vertreten.
  • d) Übliche optische Gebrauchsspuren gemäß § 6 Abs. 3.

(4) Bei einem berechtigten Mangel kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. secondboard ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist; in diesem Fall kann secondboard die andere Art der Nacherfüllung erbringen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe von § 8) zu.

(5) Mehrkosten, die ausschließlich dadurch entstehen, dass die Ware nach Lieferung an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort verbracht wurde, trägt secondboard nur, soweit diese Kosten bei Vertragsschluss vorhersehbar und nicht unverhältnismäßig sind.

(6) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist und der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft darstellt, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind in diesem Fall innerhalb von sieben Werktagen ab Ablieferung in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Gegenüber Kunden, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind, gelten die gesetzlichen Mängelvorschriften.

(7) Soweit secondboard im konkreten Angebot oder in der Auftragsbestätigung für ein Produkt ausdrücklich eine freiwillige Garantie ausweist, richten sich Umfang, Voraussetzungen und Abwicklung dieser Garantie ausschließlich nach den gesonderten Garantiebedingungen von secondboard. Ohne ausdrückliche Aufnahme in das Angebot wird keine freiwillige Garantie gewährt. Die gesetzlichen Mängelrechte nach diesem § 7 bleiben hiervon unberührt.


§ 8 Haftung

(1) secondboard haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet secondboard nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit solche Schäden bei Vertragsschluss nicht typischerweise vorhersehbar waren.

(3) Für den Verlust von Daten haftet secondboard im Rahmen der vorstehenden Absätze nur insoweit, als der Kunde durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass verlorene Daten aus in maschinenlesbarer Form vorgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(4) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die secondboard arglistig verschwiegen oder garantiert hat.


§ 9 Software, Firmware, Herstellerdienste, Lizenzen

(1) Soweit gelieferte Geräte Software, Firmware oder Zugang zu Herstellerdiensten enthalten, ist deren Funktionsumfang ausschließlich nach der konkreten Beschreibung im Angebot geschuldet. Eine darüber hinausgehende, dauerhafte Verfügbarkeit von Software-Updates, Cloud-Funktionen, Lizenzaktivierungen oder sonstigen Herstellerdiensten wird nicht geschuldet. Insbesondere schuldet secondboard keine Kompatibilität der gelieferten Geräte mit zukünftigen Betriebssystem- oder Softwareversionen oder mit Herstellerdiensten, die nach Vertragsschluss veröffentlicht werden.

(2) Verfügbarkeit, Reichweite und Bedingungen von Drittdiensten (insbesondere Hersteller-Clouds, App-Stores, Lizenzportalen) richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. secondboard hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt keine Haftung für deren Einschränkung, Änderung oder Einstellung.

(3) Die laufende Versorgung mit Sicherheitsupdates, Firmwareupdates oder sonstige Softwarepflege ist nicht Vertragsbestandteil, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Soweit Geräte mit einem vorinstallierten Betriebssystem oder sonstiger vorinstallierter Software ausgeliefert werden, richtet sich die Nutzungsberechtigung ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Soweit im Angebot eine bestimmte Softwarelizenz (insbesondere eine OEM-Lizenz) ausdrücklich als Lieferbestandteil genannt ist, schuldet secondboard deren Nutzbarkeit in dem bei Lieferung beschriebenen Umfang. Im Übrigen übernimmt secondboard keine Gewähr für die Übertragbarkeit, Aktivierbarkeit oder die zukünftige Gültigkeit von Hersteller- oder OEM-Lizenzen.


§ 10 Datenlöschung bei refurbished Geräten

secondboard löscht gebrauchte Geräte vor Lieferung nach internem Standard. Eine zertifizierte Datenlöschung (z. B. nach BSI-Standards oder DIN 66399) wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot geschuldet; ohne solche Vereinbarung wird die vollständige Entfernung sämtlicher Daten nicht zugesichert.


§ 11 Exportkontrolle

(1) Der Kunde hat bei Weitergabe gelieferter Ware an Dritte oder bei Weiterversand außerhalb der Europäischen Union die jeweils geltenden Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontroll- und Sanktionsrechts einzuhalten.

(2) secondboard ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Lieferung gegen geltende Export-, Import- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde.


§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch secondboard erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von secondboard, einsehbar unter secondboard.de/datenschutz und auf Anforderung in Textform.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für Zahlungsansprüche ist Pulheim. Für Lieferpflichten gilt der in § 5 geregelte Gefahrübergang.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Köln.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht eine individuelle Vereinbarung nachweisbar getroffen wurde. Das gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

PDF-Version zum Download: secondboard-agb-v1.7.pdf