Garantiebedingungen
§ 1 Garantiegeber
Garantiegeber ist:
A. Sebastian Damati, geschäftlich tätig unter der Firma „secondboard – IT Solution & Service" Guidelplatz 1 50259 Pulheim Deutschland
§ 2 Garantiedauer
(1) Die Garantie wird für eine Dauer von 24 Monaten ab Übergabe des Geräts an den Kunden gewährt.
(2) Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert die Garantiedauer nicht. Im Rahmen einer Garantieleistung ausgetauschte Geräte oder Komponenten unterliegen für den Rest der ursprünglichen Garantiedauer denselben Garantiebedingungen.
§ 3 Geltungsbereich
(1) Die Garantie gilt für die von secondboard gelieferten Produkte oder Systeme einschließlich der im jeweiligen Lieferumfang ausdrücklich ausgewiesenen Komponenten und Zubehörteile.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang des garantierten Liefergegenstands sind das Angebot, die Auftragsbestätigung oder die Rechnung von secondboard.
(3) Die Garantie gilt nur für Geräte, die innerhalb der Europäischen Union betrieben werden.
(4) Die Garantie erstreckt sich auf Funktionsausfälle von Komponenten, die die bestimmungsgemäße Nutzung des Produkts nicht nur unerheblich beeinträchtigen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten.
(5) Garantieansprüche setzen voraus, dass der Defekt während der Garantiedauer auftritt und innerhalb der Garantiedauer gegenüber secondboard angezeigt wird.
§ 4 Garantieumfang
(1) Im Garantiefall erbringt secondboard nach eigener Wahl eine der folgenden Leistungen:
- a) Reparatur des Geräts oder der defekten Komponente,
- b) Austausch gegen ein gleichwertiges refurbished Gerät oder eine gleichwertige refurbished Komponente.
(2) Ist eine Reparatur oder ein Austausch ausnahmsweise nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist secondboard berechtigt, eine angemessene anderweitige Garantieleistung zu erbringen.
(3) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Austauschgerät oder eine bestimmte Art der Garantieleistung besteht nicht.
(4) Ein Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen Geräts besteht nicht.
(5) Ersetzte Geräte oder Komponenten gehen mit dem Austausch in das Eigentum von secondboard über.
(6) Expressleistungen, Leihgeräte oder Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur sind nicht Bestandteil der Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden.
§ 5 Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- a) Verschleißteile insoweit, als der Defekt auf normaler, nutzungsbedingter Abnutzung beruht. Umfang und Definition der Verschleißteile richten sich ausschließlich nach § 7 Abs. 3 lit. a der AGB von secondboard. Defekte an Verschleißteilen, die bereits bei Übergabe vorlagen, bleiben vom Ausschluss unberührt.
- b) Mechanische Beschädigungen nach Übergabe, insbesondere durch Sturz, Stoß oder Bruch.
- c) Flüssigkeitsschäden sowie Schäden durch Feuchtigkeit oder Kondensation.
- d) Schäden durch Überspannung, Blitzschlag oder fehlerhafte Stromversorgung.
- e) Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung oder Einsatzes außerhalb der vom Hersteller spezifizierten Betriebsbedingungen.
- f) Softwareprobleme, einschließlich Inkompatibilität mit Betriebssystem-Updates, Drittsoftware oder Herstellerdiensten, die nach Vertragsschluss veröffentlicht oder geändert werden.
- g) Verbrauchsmaterialien jeglicher Art.
- h) Schäden, die durch Eingriffe durch nicht von secondboard autorisierte Dritte verursacht wurden.
- i) Datenverlust in dem in § 6 Abs. 5 dieser Garantiebedingungen geregelten Umfang; Haftung von secondboard für Datenverlust richtet sich ausschließlich nach § 8 der AGB.
- j) Optische Gebrauchsspuren im Sinne von § 6 Abs. 3 der AGB.
§ 6 Garantieabwicklung
(1) Art und Weise der Garantieabwicklung sowie gegebenenfalls erforderliche Transport-, Versand- oder Serviceleistungen bestimmt secondboard nach sachgerechtem Ermessen im Einzelfall unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
(2) Demontage, Montage und bauseitige Leistungen. Kosten für Demontage, erneute Montage sowie sonstige bauseitige Leistungen sind nicht Bestandteil der Garantie, sofern secondboard diese nicht ausdrücklich übernimmt.
(3) Geltendmachung des Garantieanspruchs. Der Kunde meldet einen Garantiefall in Textform unter [email protected] oder telefonisch unter +49 (0) 2234 939 8989 an. Die Meldung soll eine Beschreibung des Defekts, das Anschaffungsdatum und — soweit verfügbar — die Seriennummer des Geräts enthalten. Der Kunde weist den Garantieanspruch durch Rechnung, Auftragsbestätigung oder sonstigen geeigneten Kaufnachweis nach.
(4) Versandvorbereitung. Soweit eine Einsendung erforderlich ist, verpackt der Kunde das Gerät transportsicher. Für Schäden durch unzureichende Verpackung beim Versand zu secondboard wird keine Haftung übernommen.
(5) Datensicherung. Vor Einsendung oder Vor-Ort-Service hat der Kunde alle auf dem Gerät befindlichen Daten zu sichern. Für Datenverlust haftet secondboard ausschließlich nach Maßgabe von § 8 der AGB; eine Haftung besteht nur, soweit der Kunde zuvor angemessene Datensicherungen nach § 8 Abs. 3 der AGB vorgenommen hat. Eine Wiederherstellung verlorener Daten ist nicht Bestandteil der Garantieleistung.
§ 7 Verhältnis zu gesetzlichen Mängelrechten
Diese Garantie wird zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt. Die gesetzlichen Mängelrechte stehen dem Kunden nach Maßgabe des Gesetzes unentgeltlich zu und werden durch diese Garantiebedingungen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Insbesondere bleiben die Mängelrechte nach § 7 der AGB von secondboard sowie nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 434 ff. BGB) unberührt.
§ 8 Übertragbarkeit
(1) Die Garantie steht ausschließlich dem ursprünglichen Käufer zu und ist nicht automatisch mit dem Gerät übertragbar. Bei Weiterveräußerung des Geräts erlischt die Garantie, soweit secondboard der Übertragung nicht in Textform zustimmt.
(2) Auf die Nichtübertragbarkeit wird im Angebot hingewiesen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.